Ausgewählte und aktuelle Beispiele zum Waffenrecht
- Aufbewahrung / Verkehrskontrollen -




Nach der am 25.7.2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde die zur sichereren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen (§ 36 Abs. 3 Satz 1 Waffengesetz - WaffG). Besitzer ist nicht nur der Eigentümer der Waffen, die auf seiner Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen sind, sondern auch derjenige, der Waffen für einen anderen - aus welchem Grund auch immer, vgl. § 12 Abs. 1 WaffG - bei sich verwahrt. Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition haben nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG der Behörde zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung (Nachschau) nach Abs. 1 und Abs. 2 (in Verbindung mit § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung) Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses oder zur Verhütungen dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Durchsuchung) betreten werden; insoweit wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz eingeschränkt. Zum besseren Verständnis wird im Folgenden der Unterschied zwischen einer Durchsuchung und der Nachschau dargelegt.

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Unsicherheit im Umgang mit Waffen wird bestraft.

Bei manchem waffentransportierenden Fahrer dürfte zunächst einmal Verunsicherung aufkommen, wenn er im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten wird. Und die Methoden hierzu haben sich geändert: Das Anhaltezeichen wird oft durch Leuchtsignale vom hinterherfahrenden Polizeiwagen aus gegeben und könnte mit Gedanken an "amerikanische Verhältnisse" zu gewisser Gereiztheit führen. Verstärkt wird dies eventuell, wenn ein sichernder Beamter die Hand an der Waffe hält. Wie kontrolliert wird, hängt nicht nur von der Kontrollart (von der allgemeinen Kontrolle bis zur Suche nach Terroristen), sondern menschlicher weise auch von dem Verhalten der zuvor kontrollierten Personen, dem Erfahrungs- und Wissenshorizont der Beamten und anderem ab.

Nicht gerade ideal ist, bei Kontrollen Verhaltensweisen wie abruptes Anhalten, rasche Bewegungen oder schnelles Hinein fassen in die Bekleidung, das In-der-Hand-Halten von gefährlich aussehenden Gegenständen ebenso wie der Vorwurf, dass ein unbescholtener Bürger überprüft wird.

Hierzu einige Tipps, wie Konfliktsituationen vermieden werden können:

  1. Befolgen Sie freundlich die Anweisungen der Polizeibeamten.
  2. Schalten Sie bei Dunkelheit die Innenbeleuchtung ein.
  3. Legen Sie nach dem Anhalten die Hände auf das Lenkrad.
  4. Weisen Sie unbedingt auf mitgeführte Waffen, Munition und ähnliches hin.
  5. Verzichten Sie auf den Griff zur Waffe, sondern nennen Sie dem Beamten den genauen Lageort und lassen ihn die Waffe anschauen. (siehe unter **)
  6. Kündigen Sie eigenes Verhalten an.
  7. Verlangen Sie bei Kontrollen mit zivilen Fahrzeugen oder in ziviler Kleidung den Dienstausweis, um nicht auf Trickdiebe etc. hereinzufallen.

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"Je korrupter der Staat, desto zahlreicher die Gesetze" - Publius Cornelius TACITUS (~ 55 - ~ 120)